Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 09. Januar 2026


1. Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft, Vertragssprache

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der von der SponsorHive GmbH („SponsorHive“) betriebenen Software-as-a-Service-Plattform („Plattform“) einschließlich Web-Anwendung, API und Integrationen.

1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 UGB („Nutzer“). Verbraucher iSd KSchG sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Nutzer bestätigt bei Registrierung und während der Vertragslaufzeit seine Unternehmereigenschaft. SponsorHive ist berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. Firmenbuchauszug/UID) anzufordern.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn SponsorHive ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

1.4 Vertragssprache ist Deutsch.


2. Anbieter

SponsorHive GmbH
Mahlerstraße 7/34
1010 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: 665205v
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien


3. Begriffsbestimmungen

3.1 Organisation: Unternehmerisches Nutzerprofil (Account), dem mehrere Einzelnutzer zugeordnet sein können.

3.2 Einzelnutzer: Natürliche Person, die für eine Organisation handelt.

3.3 Tarif/Plan: Der jeweils gebuchte Leistungsumfang (z. B. Free/Start/Growth) für Sponsoring-Geber oder Sponsoring-Nehmer.

3.4 Plattformkontakt: Jede geschäftliche Anbahnung, Kontaktaufnahme, Kommunikation, Verhandlung oder sonstige Geschäftsbeziehung zwischen Nutzern, die durch die Plattform ermöglicht, initiiert oder wesentlich erleichtert wurde – unabhängig davon, ob und wann ein Vertragsabschluss später innerhalb oder außerhalb der Plattform erfolgt.

3.5 Transaktion: Jede entgeltliche oder wirtschaftlich relevante Vereinbarung/Abwicklung zwischen Nutzern, die aus einem Plattformkontakt hervorgeht (einschließlich Folge-, Rahmen- und Einzelgeschäften).

3.6 Plattformgebühren: Abonnementgebühren und/oder Transaktionsgebühren gemäß Tarif/Plan, einschließlich allfälliger Zusatzgebühren (z. B. Add-ons).

3.7 Nutzerdaten: Sämtliche vom Nutzer oder seinen Einzelnutzern auf die Plattform eingestellten, hochgeladenen, erzeugten oder verarbeiteten Inhalte, Daten und Informationen.

3.8 Textform: Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, PDF, oder In-App-Mitteilung, sofern der Nutzer diese speichern oder exportieren kann).

3.9 Drittanbieter: Externe Dienstleister, deren Leistungen in die Plattform eingebunden sind oder deren Nutzung zur Abwicklung bestimmter Funktionen erforderlich ist (insb. Stripe).


4. Vertragsgegenstand und Leistungsbild

4.1 SponsorHive stellt eine rein technische Plattform bereit, über die Sponsoring-Geber und Sponsoring-Nehmer zusammenfinden und Prozesse digital abbilden können (u. a. Anfrage, Verhandlung, Buchung, Liefer-/Retourtracking, Zahlungsabwicklung über Drittanbieter, Reporting).

4.2 SponsorHive schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Plattformfunktionalität im vertraglich vereinbarten Umfang (Tarif/Plan). SponsorHive schuldet insbesondere keinen Erfolg, keinen Vertragsabschluss, keine Lieferung, keine Zahlung, keine Rückzahlung und keine Durchführung oder Qualität von Sponsoringmaßnahmen.

4.3 SponsorHive erbringt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder sonstige Fachberatung. Inhalte, Vorlagen, Workflows, Hinweise oder Metriken auf der Plattform stellen keine Beratung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung.

4.4 SponsorHive ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen und Funktionen über Drittanbieter/Integrationen bereitzustellen.

4.5 Die Plattform wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde – ohne Verfügbarkeitszusagen bereitgestellt.


5. Keine Vermittler-, Makler- oder Vertreterrolle; keine Vertragspartei

5.1 SponsorHive ist weder Vermittler noch Makler, kein Vertreter und kein Treuhänder. SponsorHive wird nicht im Namen eines Nutzers tätig und ist keine Partei der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge.

5.2 Verträge über Sponsoring, Lieferung, Zahlung, Rückabwicklung, Gewährleistung, Haftung und sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen den Nutzern zustande. SponsorHive übernimmt dafür keine Verantwortung.

5.3 SponsorHive ist nicht verpflichtet, Identität, Bonität, Seriosität, Berechtigung, Leistungsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit von Nutzern, Inhalten oder Angeboten zu prüfen (außer SponsorHive ist gesetzlich dazu verpflichtet oder tut dies freiwillig). Eine freiwillige Prüfung begründet keine Prüfpflicht für die Zukunft.

5.4 SponsorHive stellt keine Streitbeilegung, Schlichtung, Inkasso- oder Durchsetzungsleistungen zwischen Nutzern bereit und ist nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten mitzuwirken.


6. Vertragsschluss, Registrierung, Organisationen, Kommunikation

6.1 Der Nutzer gibt mit Abschluss der Registrierung ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme durch SponsorHive, entweder durch (i) Freischaltung des Nutzerkontos, (ii) Bestätigungsmitteilung in Textform oder (iii) tatsächliche Bereitstellung kostenpflichtiger Funktionen.

6.2 SponsorHive kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

6.3 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Änderungen (insb. Firma, Adresse, UID, E-Mail, Vertretungsbefugnis) sind unverzüglich zu aktualisieren.

6.4 Die Organisation ist verantwortlich für Handlungen ihrer Einzelnutzer und hat interne Berechtigungen/Zugriffe selbst zu verwalten. Handlungen von Einzelnutzern werden der Organisation zugerechnet.

6.5 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Verdacht auf Missbrauch ist SponsorHive unverzüglich zu melden.

6.6 Mitteilungen von SponsorHive an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über In-App-Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Nutzers abrufbar sind. Der Nutzer stellt sicher, dass E-Mails empfangen werden können (Spamfilter etc.).


7. Tarife, Free-Tier/Test, Funktionsumfang

7.1 Funktionsumfang, Limits, Nutzerzahlen, API-Kontingente, Integrationen und sonstige Leistungsparameter ergeben sich aus dem jeweils gewählten Tarif.

7.2 SponsorHive kann Free-Tier/Testzugänge jederzeit ändern, beschränken oder einstellen. Für Free-Tier/Testzugänge besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit oder Datenaufbewahrung.

7.3 Zusätzliche Leistungen (z. B. individuelle Beratung, Custom Integrations, SLAs, Professional Services) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


8. Leistungsänderungen an der Plattform

8.1 SponsorHive darf die Plattform weiterentwickeln, ändern oder anpassen (z. B. Sicherheitsupdates, UX, neue Integrationen), sofern dadurch der wesentliche Kern des jeweils gebuchten Tarifs nicht dauerhaft entzogen wird. Maßnahmen zur Sicherheit, Missbrauchsprävention, Compliance oder Stabilität sind jederzeit zulässig, auch wenn sie einzelne Nutzungsszenarien beeinträchtigen.

8.2 Wesentliche nachteilige Leistungsänderungen in einem bezahlten Tarif werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.

8.3 Der Nutzer kann bei wesentlichen nachteiligen Leistungsänderungen bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden anteilig erstattet, soweit die Leistung für den Zeitraum nach Wirksamwerden noch nicht erbracht wurde.


9. Nutzungsrechte, Verbote, Mitwirkung

9.1 SponsorHive räumt dem Nutzer für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht an der Plattform ein, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 Untersagt sind insbesondere:

  • Nutzung der Plattform für Dritte (Service-Bureau), Weiterverkauf, Reselling, White-Label oder sonstige Zurverfügungstellung an Dritte
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Reverse Engineering, Decompiling oder Disassemblierung, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt
  • automatisiertes Scraping, Crawling oder Massendownload außerhalb dokumentierter und autorisierter APIs
  • rechtswidrige Inhalte/Handlungen, Verletzung von Rechten Dritter
  • Umgehung von Plattformgebühren (siehe §§ 15–17)
  • Umgehung von Sicherheits- oder Identitätsprüfungen (z. B. KYC-Prozesse von Zahlungsdienstleistern)

9.3 Der Nutzer hat alle zur ordnungsgemäßen Nutzung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen (z. B. korrekte Daten, Zuständigkeiten, Ansprechpartner). SponsorHive haftet nicht für Nachteile aus unzureichender Mitwirkung.

9.4 Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu setzen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern (z. B. Rollen-/Rechtekonzept, sichere Passwörter, 2FA, Geräte- und Zugriffsmanagement, soweit angeboten).


10. Nutzerdaten, Rechte, anonymisierte Auswertung

10.1 Nutzerdaten verbleiben im Eigentum/Verfügungsrecht des Nutzers.

10.2 Der Nutzer räumt SponsorHive ein nicht ausschließliches, weltweites, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, Nutzerdaten zu hosten, zu verarbeiten, zu übermitteln und darzustellen, soweit dies zur Bereitstellung der Plattform erforderlich ist.

10.3 SponsorHive darf Nutzungs- und Transaktionsdaten anonymisiert/aggregiert zu Produktverbesserung, Analytik und Benchmarking verwenden; Rückschlüsse auf einzelne Nutzer sind dabei auszuschließen, soweit technisch und rechtlich zumutbar.

10.4 Der Nutzer sichert zu, dass er zur Überlassung und Verarbeitung der Nutzerdaten berechtigt ist, alle erforderlichen Rechte/Einwilligungen vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden.


11. Drittanbieter, Integrationen

11.1 Für bestimmte Funktionen können Drittanbieter erforderlich sein (z. B. Stripe, Versanddienstleister-Integrationen). Soweit Drittanbieter eigenständige Leistungen erbringen, gelten deren Bedingungen zusätzlich.

11.2 SponsorHive haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehlleistungen von Drittanbietern, soweit SponsorHive diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

11.3 Soweit eine Funktion zwingend die Nutzung eines Drittanbieters erfordert, kann SponsorHive den Betrieb dieser Funktion von der erfolgreichen Aktivierung beim Drittanbieter abhängig machen.


12. Preise, Abrechnung, Steuern, Zahlungsverzug

12.1 Entgelte setzen sich aus Abonnementgebühren und Transaktionsgebühren zusammen. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss bzw. im jeweiligen Tarif ausgewiesenen Preise.

12.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Gesetzliche Abgaben/Steuern werden in der jeweils geltenden Höhe verrechnet. Der Nutzer ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Geschäftsvorfälle/Transaktionen verantwortlich.

12.3 Abonnements werden grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Transaktionsgebühren werden entsprechend der Abrechnungssystematik der Plattform bzw. des Zahlungsdienstleisters fällig.

12.4 Soweit Gebühren in Fremdwährung anfallen oder Transaktionen in Fremdwährung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung nach dem vom Zahlungsdienstleister verwendeten Wechselkurs/Mechanismus; daraus entstehende Abweichungen trägt der Nutzer.

12.5 Bei Zahlungsverzug ist SponsorHive berechtigt, (i) den Zugang zur Plattform nach angemessener Fristsetzung zu sperren, (ii) Leistungen zu reduzieren und/oder (iii) den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Darüber hinaus gelten Verzugszinsen und Pauschalen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 456 UGB (soweit anwendbar).

12.6 Einwendungen gegen Abrechnungen sind binnen 30 Tagen ab Zugang in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern und soweit dies im B2B-Verkehr zulässig ist. Die Verpflichtung zur Zahlung unbestrittener Teile bleibt unberührt.


13. Zahlungsabwicklung (Stripe / Stripe Connect)

13.1 Abonnements werden über externe Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe) abgerechnet.

13.2 Zahlungen zwischen Nutzern erfolgen über Stripe Connect. SponsorHive kann – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Plattformgebühren direkt einbehalten.

13.3 SponsorHive ist nicht verantwortlich für KYC/Onboarding-Entscheidungen, Sperren, Rückbuchungen (Chargebacks), Verzögerungen, Ablehnungen, Reserve-Einbehalte oder sonstige Maßnahmen durch Stripe oder andere Zahlungsdienstleister.

13.4 Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher Pflichten, die sich aus den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters ergeben (z. B. Bereitstellung korrekter Informationen, KYC/AML-Compliance). SponsorHive ist berechtigt, Funktionen bei Nichterfüllung zu sperren.


14. Compliance, Sanktionen, verbotene Nutzung

14.1 Der Nutzer darf die Plattform nicht zur Abwicklung oder Anbahnung von Geschäften verwenden, die gegen anwendbare Gesetze, Sanktionen, Embargos oder sonstige behördliche Beschränkungen verstoßen.

14.2 SponsorHive ist berechtigt, bei Verdacht auf Verstöße Maßnahmen gemäß § 20 zu setzen (Sperre/Entfernung/Beendigung).


15. Umgehungsverbot

15.1 Nutzer verpflichten sich, Transaktionen, die aus einem Plattformkontakt hervorgehen, so abzuwickeln, dass die jeweils vereinbarten Plattformgebühren nicht umgangen, verkürzt oder vereitelt werden.

15.2 Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn Nutzer nach Plattformkontakt außerhalb der Plattform einen Vertrag schließen oder die Abwicklung so gestalten, dass Plattformgebühren vermieden oder reduziert werden (unabhängig von Vertragsstruktur, Zeitpunkt, Umfang, Folgegeschäften oder Rahmenverträgen).

15.3 Das Umgehungsverbot gilt unabhängig davon, ob die Kommunikation/Verhandlung teilweise oder vollständig außerhalb der Plattform fortgeführt wird.

15.4 SponsorHive ist berechtigt, zur Durchsetzung des Umgehungsverbots angemessene Prüfungen vorzunehmen und hierfür erforderliche, verhältnismäßige Informationen anzufordern. Der Nutzer hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten angemessen zu unterstützen, soweit rechtlich zulässig und zumutbar.


16. Nachwirkung des Umgehungsverbots

Das Umgehungsverbot gilt während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate ab dem letzten Plattformkontakt zwischen den betroffenen Nutzern.


17. Vertragsstrafe (Pönale) bei Umgehung; Darlegungs-/Beweislast

17.1 Bei schuldhafter Umgehung schuldet der Nutzer eine angemessene Vertragsstrafe (Pönale) iSd § 1336 ABGB:

  • der umgangenen oder potenziell umgangenen Transaktionsgebühr,
  • mindestens EUR 1.000,– pro Verstoß,
  • höchstens EUR 20.000,– pro Verstoß.

17.2 Bei der Bemessung sind zu berücksichtigen: wirtschaftlicher Vorteil, Umfang/Dauer, Anzahl der betroffenen Plattformkontakte, Wiederholung/Systematik.

17.3 Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird nicht auf Schadenersatz angerechnet. Dem Nutzer bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 1336 ABGB).

17.4 SponsorHive ist bei begründetem Verdacht zur Prüfung berechtigt. SponsorHive genügt es, Tatsachen/Indizien darzulegen, die nach der Lebenserfahrung auf eine Umgehung hindeuten (insb. Vertragsabschlüsse/Abwicklungen mit Plattformkontakten außerhalb der Plattform). Der Nutzer trifft im Streitfall eine sekundäre Darlegungslast und – soweit im B2B-Verkehr zulässig – die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Umgehungsverbot vorliegt.


18. Kein Escrow; keine Garantie für Lieferung/Zahlung/Rückabwicklung

18.1 SponsorHive bietet kein Escrow im rechtlichen Sinn an. Die Plattform kann Prozesse technisch abbilden; daraus entstehen keine Garantien.

18.2 SponsorHive haftet nicht für Nichterfüllung, Verzug, Mängel, Lieferausfälle, Rückabwicklungen, Streitigkeiten oder Zahlungsausfälle zwischen Nutzern.


19. Support, Wartung

19.1 SponsorHive kann Supportkanäle und -zeiten definieren. Support ist grundsätzlich „best effort“, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein SLA vereinbart wurde.

19.2 SponsorHive kann Wartungsfenster durchführen; dies kann zu vorübergehenden Einschränkungen führen.


20. Sperrung, Einschränkung, Entfernung von Inhalten

20.1 SponsorHive darf Nutzerkonten sperren, Funktionen einschränken oder Inhalte entfernen, wenn (i) ein Verdacht auf Rechtsverstoß besteht, (ii) Missbrauch vorliegt, (iii) Sicherheitsrisiken bestehen, (iv) gegen diese AGB oder ergänzende Nutzungsregeln verstoßen wird, (v) Zahlungen ausständig sind oder (vi) Maßnahmen von Drittanbietern (insb. Zahlungsdienstleister) dies erfordern.

20.2 SponsorHive entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Aufhebung/Bestand der Maßnahme; ein Anspruch auf Wiederherstellung, Reaktivierung oder erneute Freischaltung besteht nicht.

20.3 SponsorHive haftet nicht für Schäden, die aus Maßnahmen nach diesem § 20 entstehen, sofern SponsorHive nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


21. Vertragslaufzeit, Kündigung, fristlose Kündigung

21.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum (monatlich), sofern er nicht gekündigt wird.

21.2 Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

21.3 SponsorHive kann den Vertrag in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

21.4 SponsorHive kann bei wesentlichem Verstoß (insb. Umgehung, Rechtsverstoß, Missbrauch, erheblicher Zahlungsverzug, falsche Unternehmereigenschaft) fristlos kündigen und sperren. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.

21.5 Ansprüche von SponsorHive (insb. offene Gebühren, Vertragsstrafe, Schadenersatz) bleiben von Kündigung/Sperre unberührt.


22. Vertraulichkeit

22.1 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen oder als vertraulich gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei („Vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

22.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preis- und Konditionsmodelle, technische Informationen, Sicherheitskonzepte sowie nicht öffentliche Produktpläne.

22.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) nachweislich öffentlich bekannt sind, (ii) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder (iii) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung/behördlicher Anordnung offenzulegen sind. In letzterem Fall ist – soweit zulässig – die andere Partei vorab zu informieren.

22.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende fort.


23. Geistiges Eigentum, Feedback

23.1 Alle Rechte an der Plattform, Marken, Datenbanken, UI/UX, Dokumentationen verbleiben bei SponsorHive bzw. Lizenzgebern.

23.2 Durch die Nutzung werden keine Rechte übertragen, die über das in § 9 eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehen.

23.3 Feedback/Verbesserungsvorschläge dürfen von SponsorHive unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden.


24. Referenznennung (B2B)

24.1 SponsorHive ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Nutzers als Referenz (z. B. Website, Pitch-Deck) zu verwenden, solange der Nutzer die Plattform nutzt.

24.2 Der Nutzer kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; SponsorHive wird die Referenz innerhalb angemessener Frist entfernen.


25. Freistellung (Indemnity)

25.1 Der Nutzer stellt SponsorHive von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen SponsorHive wegen (i) Nutzerdaten, (ii) Nutzerhandlungen, (iii) Verstoß gegen Gesetze oder Rechte Dritter, (iv) Streitigkeiten zwischen Nutzern geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

25.2 SponsorHive wird den Nutzer über solche Ansprüche informieren und ihm die Verteidigung ermöglichen, soweit zumutbar.


26. Datensicherung

26.1 SponsorHive kann Backups nach „best effort“ erstellen. Eine Garantie auf Backup-Intervalle, Vollständigkeit oder Wiederherstellbarkeit besteht nicht.

26.2 Der Nutzer ist verpflichtet, für eigene Sicherungen und Exporte in angemessenen Abständen zu sorgen.


27. Haftung

27.1 Grundsatz. SponsorHive haftet dem Nutzer nur für Schäden, die SponsorHive vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

27.2 Wesentliche Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, haftet SponsorHive auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach beschränkt gemäß 27.4.

27.3 Nicht ausschließbare Haftung. Unberührt bleiben:

  • Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit),
  • zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, die vertraglich nicht abbedungen werden können.

27.4 Haftungshöchstbetrag (Cap). Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von SponsorHive – gleich aus welchem Rechtsgrund und für sämtliche Ansprüche insgesamt – beschränkt auf die vom Nutzer in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt tatsächlich bezahlten Entgelte (Abonnement- und Transaktionsgebühren), höchstens jedoch EUR 25.000,–. Dieser Cap gilt auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß 27.2.

27.5 Ausschluss indirekter Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:

  • entgangenen Gewinn,
  • mittelbare Schäden und Folgeschäden,
  • Produktionsausfall,
  • reine Vermögensschäden aus Drittverträgen zwischen Nutzern,
  • Schäden aufgrund von Handlungen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die SponsorHive nicht zu vertreten hat.

27.6 Datenverlust. Bei Datenverlust haftet SponsorHive – soweit überhaupt – nur für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Eine Haftung für Datenverlust aufgrund fehlender/ungeeigneter Backups des Nutzers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

27.7 Drittanbieter/Stripe. Für Störungen und Schäden, die aus Leistungen von Drittanbietern (insb. Stripe) resultieren, haftet SponsorHive nicht, außer SponsorHive hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

27.8 Verjährung. Schadenersatzansprüche des Nutzers verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch 24 Monate nach dem schädigenden Ereignis. Ausgenommen sind Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Ansprüche.


28. Gewährleistung; Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

28.1 SponsorHive stellt die Plattform „as is“ bereit. Eine Gewährleistung für bestimmte Eigenschaften, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

28.2 Soweit § 377 UGB anwendbar ist, hat der Nutzer die Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen; andernfalls sind Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


29. Aufrechnung, Zurückbehaltung

29.1 Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

29.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Nutzer nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu und nur, soweit sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen.


30. Höhere Gewalt

30.1 SponsorHive haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikation/Hosting), sofern SponsorHive dies nicht zu vertreten hat.

30.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.

30.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.


31. Änderungen der AGB und Preise

31.1 SponsorHive ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere:

  • Anpassung an geänderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung,
  • Sicherheits- oder Missbrauchsprävention,
  • technische Weiterentwicklungen der Plattform,
  • Erweiterung/Änderung des Leistungs- oder Preismodells,
  • Schließung von Regelungslücken.

31.2 SponsorHive informiert den Nutzer über Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform und macht die geänderten AGB zugänglich.

31.3 Der Nutzer kann den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen. In diesem Fall ist SponsorHive berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen; bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden anteilig erstattet, soweit die Leistung für den Zeitraum nach Inkrafttreten noch nicht erbracht wurde.

31.4 Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen, soweit dies im B2B-Verkehr zulässig ist.

31.5 Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft sind oder nur formale Anpassungen (z. B. Kontaktdaten) betreffen, können ohne Widerspruchsrecht vorgenommen werden, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

31.6 SponsorHive ist berechtigt, Preise/Entgelte zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (insb. Kostensteigerungen, Erweiterung/Änderung des Leistungs- oder Preismodells, marktübliche Anpassungen, geänderte Abgaben/Steuern). SponsorHive kündigt Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform an. Der Nutzer kann bis zum Wirksamwerden zum Wirksamwerden kündigen; bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden anteilig erstattet, soweit die Leistung für den Zeitraum nach Wirksamwerden noch nicht erbracht wurde.


32. Vertragsende, Datenaufbewahrung, Löschung

32.1 Nach Vertragsende werden Nutzerdaten für 3 Monate aufbewahrt (z. B. zur Abwicklung offener Vorgänge, Abrechnungen, Beweiszwecke), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht eine längere Speicherung erfordert oder eine längere Speicherung zur Rechtsdurchsetzung/-verteidigung (z. B. Verjährungsfristen, Streitigkeiten, Chargebacks) erforderlich ist.

32.2 Nach Ablauf werden Nutzerdaten gelöscht oder anonymisiert, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

32.3 Ein Anspruch auf Datenexport besteht nicht. SponsorHive kann nach eigenem Ermessen Exportmöglichkeiten anbieten.


33. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

33.1 Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von SponsorHive (separates Dokument).

33.2 Soweit SponsorHive im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) (separates Dokument). Im Konfliktfall gehen AVV/DPA und diese AGB in ihrer jeweiligen Regelungsmaterie vor.


34. Rangfolge, Gesamtvereinbarung

34.1 Diese AGB bilden zusammen mit dem gewählten Tarif/Plan, allfälligen Leistungsbeschreibungen sowie ausdrücklich schriftlich vereinbarten Zusatzvereinbarungen (z. B. SLA, Enterprise-Vertrag) die Gesamtvereinbarung zwischen SponsorHive und dem Nutzer.

34.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell schriftlich vereinbarte Zusatzvereinbarungen, (2) Tarif/Plan/Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB, (4) ergänzende Nutzungsregeln/TOS.


35. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Abtretung, Schlussbestimmungen

35.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

35.2 Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.

35.3 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von SponsorHive abtreten. SponsorHive ist berechtigt, Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung zu übertragen.

35.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für das Abgehen vom Textformerfordernis.

35.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.